Pro OCAD            Statuten 


Verein Pro OCAD  Vorstand   

Pro OCAD

S T A T U T E N

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  1. Unter dem Namen „Pro OCAD“ (nachfolgend Verein genannt) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB.
  1. Der Verein bezweckt

·        die Wahrung der Interessen der Orientierungsläufer* für eine taugliche, einfache, bedienerfreundliche und kostengünstige Software für die Zeichnung von OL-Karten,

·        die nachhaltige Sicherstellung des Supportes der Software „OCAD“,

·        die Weiterentwicklung der Software im Bereich der OL-Kartographie und Bahnlegung,

·        Sicherstellung der Hinterlegung der jeweils zweitneusten Version des Softwareproduktes OCAD sowie des entsprechenden Quellencodes (Source), gemäss Softwarehinterlegungsvertrag, bei der Revisionsstelle von OCAD AG.

  1. Der Vereinszweck soll unter anderem durch eine Koordination der Interessen von aktiven Orientierungsläufern sowie Aufnehmern und Zeichnern von OL-Karten erfolgen. Der Verein strebt die Einsitznahme im Verwaltungsrat der OCAD AG an.
  1. Mitglieder können Orientierungsläufer sein sowie weitere interessierte Privatpersonen, Vereine, Verbände und andere juristische Personen und Körperschaften. Sie müssen Aktionäre der Firma OCAD AG sein.

Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme von Mitgliedern 

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisoren.
  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt, mindestens einmal  in 3 Jahren.

Stimmberechtigt sind die natürlichen und juristischen Personen mit je einer Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Entscheide in offener Abstimmung mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Der die Versammlung leitende Präsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. 

Die Mitgliederversammlung wählt den Präsidenten, die weiteren Mitglieder des Vorstandes und zwei Revisoren. Die Mitgliederversammlung legt den Mitgliederbeitrag fest.

  1. Der Vorstand konstituiert sich selber.

Der Vorstand ist zuständig für alle Geschäfte, die der Vereinszweck mit sich bringt, vorbehältlich der Zuständigkeit und der Entscheide der Mitgliederversammlung. 

Der Vorstand ist befugt, Ressorts zu bilden und Aufgaben zu delegieren.  

  1. Die Einnahmen des Vereins werden durch die Mitgliederbeiträge, Aktivitäten sowie Spenden beschafft.

Eine weitergehende Haftung besteht für die Mitglieder und Organe nicht. 

  1. Der Verein kann an der Generalversammlung der OCAD AG Vereinsmitglieder, welche nicht persönlich anwesend sind, gemäss Art. 7 der Statuten der OCAD AG vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.
  2. Der Verein kann an einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

Diese Mitgliederversammlung verabschiedet die Schlussrechnung und entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Reinvermögens. Dieses ist dem Schweizerischen OL-Verband für seine Tätigkeit im Bereich OL-Karten zu überweisen.

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 15. Januar 2006 in Effretikon genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen des Vereins pro OCAD vom 28. Februar 2005.

Effretikon, 15. Januar 2006

 Der Präsident:                        Der Protokollführer:

 Fritz Rufer                                Heinz Oswald 

*  Einfachheitshalber wird immer die männliche Form gewählt.

 

Stand: 20.02.2007 .